Schule gestalten
Schulische Gremien
Infos über:
Elternvertretung in der Schule Stand: 13.09.2019
Elternvertreter/ innen wirken mit
– in Klassenelternschaften
– im Schulelternrat
– in Klassenkonferenzen
– in Gesamtkonferenzen
– im Schulvorstand
– in Fachkonferenzen
– in Ausschüssen
Jedes Gremium wird für 2 Jahre gewählt.
Elternvertreter der Klasse Vorsitzende/r der Klassenelternschaft
– Einladung zur Elternversammlung
– Leitung der Elternversammlung mit den Themen der Klasse (Planung und Mithilfe von
Klassenfesten)
– Mitglied im Schulelternrat
– ggf. Mitglied der Gesamtkonferenz
– ggf. Mitarbeit in den Fachkonferenzen und Ausschüssen
stell. Vorsitzende/r
– Unterstützung des Vorsitzenden
– übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
Vertreter(in) Klassenkonferenz
– nimmt Einfluss auf Angelegenheiten der Klasse in Klassenkonferenzen (z. B. bei
Zeugniskonferenzen, Ordnungsmaßnhmenkonferenzen und sonstigen thematischen
Klassenkonferenzen)
Elternvertreter im Schulelternrat Alle schulischen Fragen können in diesem Gremium erörtert werden.
– wählt die/den Vorsitzende/n und einen oder mehrere Stellvertreter/innen
– wählt die Vertreter/-innen für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz,
die Fachkonferenzen und evtl. Ausschüsse
– wählt die Vertreter/-innen der Schule und die Vertreter/-innen des
Gemeinde- und Kreiselternrates
– vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung
– führt Gespräche mit Schulleitung und ggf. dem Schulträger oder dem
Landkreis als Träger der Schülerbeförderung
Schulelternrat: Vorsitzende/r – Einladung zum Schulelternrat (mind. 2 x pro Jahr)
– Leitung des Schulelternrates
– führt Beschlüsse des Schulelternrates aus
– führt Gespräche mit Schulleitung und den Lehrkräften
– vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der zuständigen
Landesschulbehörde (über den Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternrat)
Elternvertreter in der Gesamtkonferenz – Hauptaufgabe liegt im Zusammenwirken der Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten
– beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und
Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse
– entscheidet über die Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung und über die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten sowie für deren Koordinierung
Elternvertreter im Schulvorstand – Gestaltung der Qualitätsverbesserung
– entscheidet über den Plan der Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung des Schulleiters,
die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Ausgestaltung der Std.-tafel (im Rahmen der
rechtlichen Vorgaben), Besetzung von Funktionsstellen, Schulpartnerschaften, Schulversuche
– Vorschläge für das Schulprogramm und für die Schulordnung an die Gesamtkonferenz
– entscheidet über Grundsätze der jährlichen Evaluation, der Tätigkeit der pädagogischen
Mitarbeiter, der Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring
Elternvertreter Gemeindeelternrat und Kreiselternrat – kommunale bzw. landespolitische Gestaltung von Schule und Bildung
Elternvertreter in Fachkonferenzen – Erörterung der jeweiligen fachlichen Belange, insbesondere die Durchführung der Lehrpläne und
Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern
– formuliert die schuleigenen Arbeitspläne
– initiiert Anliegen des Faches bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten
– trifft Absprachen zur einheitlichen Verwendung der Fachsprache und über Anzahl und Verteilung
der Lernkontrollen
– richtet Vorschläge für die Leistungsbewertung an die Gesamtkonferenz
