Schule gestalten

        • Schulische Gremien

        • Infos über:

          Elternvertretung in der Schule

              Stand: 13.09.2019

          Elternvertreter/ innen wirken mit

          – in Klassenelternschaften

          – im Schulelternrat

          – in Klassenkonferenzen

          – in Gesamtkonferenzen

          – im Schulvorstand

          – in Fachkonferenzen

          – in Ausschüssen

          Jedes Gremium wird für 2 Jahre gewählt.

          Elternvertreter der Klasse

          Vorsitzende/r der Klassenelternschaft

          – Einladung zur Elternversammlung

          – Leitung der Elternversammlung mit den Themen der Klasse (Planung und Mithilfe von

          Klassenfesten)

          – Mitglied im Schulelternrat

          – ggf. Mitglied der Gesamtkonferenz

          – ggf. Mitarbeit in den Fachkonferenzen und Ausschüssen

          stell. Vorsitzende/r

          – Unterstützung des Vorsitzenden

          – übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit

            Vertreter(in) Klassenkonferenz

          – nimmt Einfluss auf Angelegenheiten der Klasse in Klassenkonferenzen (z. B. bei

          Zeugniskonferenzen, Ordnungsmaßnhmenkonferenzen und sonstigen thematischen

          Klassenkonferenzen)

          Elternvertreter im Schulelternrat

          Alle schulischen Fragen können in diesem Gremium erörtert werden.

          – wählt die/den Vorsitzende/n und einen oder mehrere Stellvertreter/innen

          – wählt die Vertreter/-innen für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz,

          die Fachkonferenzen und evtl. Ausschüsse

          – wählt die Vertreter/-innen der Schule und die Vertreter/-innen des

          Gemeinde- und Kreiselternrates

          – vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung

          – führt Gespräche mit Schulleitung und ggf. dem Schulträger oder dem

          Landkreis als Träger der Schülerbeförderung

          Schulelternrat: Vorsitzende/r

           

          – Einladung zum Schulelternrat  (mind. 2 x pro Jahr)

          Leitung des Schulelternrates

          – führt Beschlüsse des Schulelternrates aus

          – führt Gespräche mit Schulleitung und den Lehrkräften

          – vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der zuständigen

          Landesschulbehörde (über den Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternrat)

          Elternvertreter in der Gesamtkonferenz

          – Hauptaufgabe liegt im Zusammenwirken der Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten

          – beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und

          Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse

          – entscheidet über die Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung und über die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten sowie für deren Koordinierung

          Elternvertreter im Schulvorstand

          – Gestaltung der Qualitätsverbesserung

          – entscheidet über den Plan der Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung des Schulleiters,

          die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Ausgestaltung der Std.-tafel (im Rahmen der

          rechtlichen Vorgaben), Besetzung von Funktionsstellen, Schulpartnerschaften, Schulversuche

          – Vorschläge für das Schulprogramm und für die Schulordnung an die Gesamtkonferenz

          – entscheidet über Grundsätze der jährlichen Evaluation, der Tätigkeit der pädagogischen

          Mitarbeiter, der Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring

          Elternvertreter Gemeindeelternrat und Kreiselternrat

          kommunale bzw. landespolitische Gestaltung von Schule und Bildung

           

          Elternvertreter in Fachkonferenzen

          – Erörterung der jeweiligen fachlichen Belange, insbesondere die Durchführung der Lehrpläne und

          Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern

          – formuliert die schuleigenen Arbeitspläne

          – initiiert Anliegen des Faches bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten

          – trifft Absprachen zur einheitlichen Verwendung der Fachsprache und über Anzahl und Verteilung

          der Lernkontrollen

          – richtet Vorschläge für die Leistungsbewertung an die Gesamtkonferenz

           
    • Anmelden

    • Home page