Schule gestalten

        • Elternvertretung

        • Infos über:

          Elternvertretung in der Schule

              Stand: 13.09.2019

          Elternvertreter/ innen wirken mit

          – in Klassenelternschaften

          – im Schulelternrat

          – in Klassenkonferenzen

          – in Gesamtkonferenzen

          – im Schulvorstand

          – in Fachkonferenzen

          – in Ausschüssen

          Jedes Gremium wird für 2 Jahre gewählt.

          Elternvertreter der Klasse

          Vorsitzende/r der Klassenelternschaft

          – Einladung zur Elternversammlung

          – Leitung der Elternversammlung mit den Themen der Klasse (Planung und Mithilfe von

          Klassenfesten)

          – Mitglied im Schulelternrat

          – ggf. Mitglied der Gesamtkonferenz

          – ggf. Mitarbeit in den Fachkonferenzen und Ausschüssen

          stell. Vorsitzende/r

          – Unterstützung des Vorsitzenden

          – übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit

            Vertreter(in) Klassenkonferenz

          – nimmt Einfluss auf Angelegenheiten der Klasse in Klassenkonferenzen (z. B. bei

          Zeugniskonferenzen, Ordnungsmaßnhmenkonferenzen und sonstigen thematischen

          Klassenkonferenzen)

          Elternvertreter im Schulelternrat

          Alle schulischen Fragen können in diesem Gremium erörtert werden.

          – wählt die/den Vorsitzende/n und einen oder mehrere Stellvertreter/innen

          – wählt die Vertreter/-innen für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz,

          die Fachkonferenzen und evtl. Ausschüsse

          – wählt die Vertreter/-innen der Schule und die Vertreter/-innen des

          Gemeinde- und Kreiselternrates

          – vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung

          – führt Gespräche mit Schulleitung und ggf. dem Schulträger oder dem

          Landkreis als Träger der Schülerbeförderung

          Schulelternrat: Vorsitzende/r

           

          – Einladung zum Schulelternrat  (mind. 2 x pro Jahr)

          – Leitung des Schulelternrates

          – führt Beschlüsse des Schulelternrates aus

          – führt Gespräche mit Schulleitung und den Lehrkräften

          – vertritt die Elternschaft gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der zuständigen

          Landesschulbehörde (über den Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternrat)

          Elternvertreter in der Gesamtkonferenz

          – Hauptaufgabe liegt im Zusammenwirken der Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten

          – beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und

          Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse

          – entscheidet über die Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung und über die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten sowie für deren Koordinierung

          Elternvertreter im Schulvorstand

          – Gestaltung der Qualitätsverbesserung

          – entscheidet über den Plan der Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung des Schulleiters,

          die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Ausgestaltung der Std.-tafel (im Rahmen der

          rechtlichen Vorgaben), Besetzung von Funktionsstellen, Schulpartnerschaften, Schulversuche

          – Vorschläge für das Schulprogramm und für die Schulordnung an die Gesamtkonferenz

          – entscheidet über Grundsätze der jährlichen Evaluation, der Tätigkeit der pädagogischen

          Mitarbeiter, der Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring

          Elternvertreter Gemeindeelternrat und Kreiselternrat

          – kommunale bzw. landespolitische Gestaltung von Schule und Bildung

           

          Elternvertreter in Fachkonferenzen

          – Erörterung der jeweiligen fachlichen Belange, insbesondere die Durchführung der Lehrpläne und

          Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern

          – formuliert die schuleigenen Arbeitspläne

          – initiiert Anliegen des Faches bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten

          – trifft Absprachen zur einheitlichen Verwendung der Fachsprache und über Anzahl und Verteilung

          der Lernkontrollen

          – richtet Vorschläge für die Leistungsbewertung an die Gesamtkonferenz

           
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