Unsere Schule

        • Beschwerdekonzept

        • Beschwerdeführung 

          (Beschluss Gesamtkonferenz 31.05.2016)                                                                                                  

           

          Das Kollegium der Grundschule Scheeßel legt Wert auf eine gute Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler, um eine tragfähige Erziehungspartnerschaft zu bilden.

           

          Möchten Erziehungsberechtigte mit Lehrern, Erziehern, Schulsekretärinnen oder der Schulleitung in Kontakt treten, wenden sie sich unter der Telefonnummer 04263/ 9305-0 an unser Schulbüro. Unsere Sekretärin wird Sie verbinden bzw. eine Nachricht weitergeben, so dass der betreffende Mitarbeiter zurückrufen kann. Auch über eine Mitteilung im Hausaufgabenheft oder über unseren E-Mail -Account kann mit den Mitarbeitern in Kontakt getreten werden.

           

          Wenn Schüler, Eltern oder Lehrkräfte einen Grund haben, sich über eine schulische Angelegenheit zu beschweren, gilt folgendes Verfahren:

          Zunächst sollte der Beschwerdeführende das direkte Gespräch mit der betreffenden Person führen. Ziel dabei ist, die Sache für beide Seiten zu klären und eine Lösung zu finden.

           

          Führt das Gespräch nicht zur gewünschten Einigung, nimmt die Schulleitung oder die Personalvertretung die Beschwerde schriftlich entgegen und vereinbart ein Gespräch mit allen Beteiligten. In einem gemeinsamen Gespräch wird nach sinnvollen und möglichen Lösungen gesucht und ggf. Zielvereinbarungen getroffen, wenn erforderlich auch Termine, um die Vereinbarungen zu reflektieren (siehe Beschwerdeformular).

          In jeder Stufe kann eine Lehrkraft sich zusätzlich von der Personalvertretung der Schule unterstützen lassen, Eltern dürfen einen Elternvertreter mit hinzuziehen, Kinder Mitschüler/innen (z.B. Klassensprecher).

           

          Lässt sich in dieser Runde keine Einigung herbeiführen, so zeigt die Schulleitung dem Beschwerdeführenden, an welche höhere Stelle er sich in der Angelegenheit wenden kann.

           

           

          1. Stufe

           direktes Gespräch

           

          2. Stufe

          Beschwerdeannahme durch die Schulleitung oder der Personalvertretung

          (Beschwerdebogen)

          3. Stufe

          Gespräch mit Beteiligten und Schulleitung

           

          4. Stufe

          Schulleitung verweist den Beschwerdeführenden an die nächst höhere Stelle.

           

           

           

          Klicken Sie auf den Link um zu unserem Anhörungsbogen zur Beschwerdeführung zu gelangen.

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